Bruchlandung der grünen Wissenschaftspolitik

Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs bestätigt Befürchtungen der FDP-Fraktion

Zum Urteil der Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg, das Teile des Landeshochschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Mit der wohlfeilen Versprechung, mit dem dritten Hochschulrechtsänderungsgesetz im Jahre 2014 die Wissenschaftsfreiheit zu stärken, hat die grüne Wissenschaftsministerin nun eine Bruchlandung hingelegt. Sie selbst sprach seinerzeit davon, nun starke Leitungsstrukturen etablieren zu wollen, die in ihren unterschiedlichen Rollen besser gegeneinander abgrenzbar sind. Schon in der Gesetzesgenese haben wir vor dem Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit gewarnt und den Entwurf im Parlament abgelehnt. Seit dem Beschluss des Gesetzentwurfs durch die damalige grün-rote Mehrheit galt für uns Liberale die Devise: Zurück zur Freiheit von Forschung und Lehre in Baden-Württemberg.

Das aktuelle Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs bestätigt unsere Befürchtungen, dass die grün-roten „Verbesserungen“ in zum Teil eklatanter Weise die Hochschulgremien bevormundet und von Schlüsselentscheidungen abschneidet, deren Eigenverantwortung und Mitwirkungsrecht uns Liberalen ein hohes Gut ist.“

Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-bruchlandung-der-gruenen-wissenschaftspolitik/