Rülke und Weinmann: Vorschlag der Grünen ohne Sachbezug und rein politisch motiviert

Die Grünen opfern die Neutralitätspflicht, um ihren Konflikt mit der CDU zu befrieden.

Der heutige Vorschlag des Fraktionsvorsitzenden der Grünen, den grün-schwarzen Streit um die Verwendung religiös besetzter Kleidungsstücke im Gerichtssaal damit zu lösen, dass Schöffen, Rechtspfleger und Protokollanten von der Neutralitätspflicht ausgenommen werden, ist für den FDP-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Hans-Ulrich Rülke, und den rechtspolitischen Sprecher, Nico Weinmann, weder logisch begründet noch sinnvoll:

„Das prinzipielle Verbot religiöser Kleidungsstücke vor Gericht hat nur dann einen Sinn, wenn es konsequent umgesetzt wird und für alle Personen, die bei Gericht tätig sind, verbindlichen Charakter besitzt.

Der Vorschlag der Grünen, Sonderregelungen zu schaffen, ist bezeichnend für eine Partei, die offenbar glaubt, das Neutralitätsgebot für Richter habe für Schöffen, also ehrenamtliche Richter, keine Bedeutung.

Die Grünen versuchen auf diesem dubiosen Wege, ihren Konflikt mit der CDU aus der Welt zu schaffen, und das ohne Interesse für Sachargumente.“

Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/ruelke-und-weinmann-vorschlag-der-gruenen-ohne-sachbezug-und-rein-politisch-motiviert/