Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollte auch als Hinweis an die mit der Polizeireform belastete Landesregierung verstanden werden
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Notariatsreform in Baden-Württemberg nicht gegen das Grundgesetz verstößt, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Die Notariatsreform wurde unter der politischen Verantwortung eines liberalen Justizministers langfristig geplant und dann auch von den Nachfolgern im Amt weiter umgesetzt. In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir unseren Ansatz, notwendige Reformen sorgfältig zu planen und umzusetzen, bestätigt. Diese Entscheidung sollte so auch als Hinweis an die aktuelle Landesregierung verstanden werden, die mit der überdimensionierten und fehlerhaft umgesetzten Polizeireform immer wieder Niederlagen vor Gericht einfährt.“
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-sorgfaeltige-reform-politik-zahlt-sich-aus/