Nicht EU-Ausländer mit Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester zu belasten, die nur in geringem Maße den Hochschulen zugutekommen, ist indiskutabel
Die erste Klage gegen Gebühren für internationale Studenten beim Freiburger Verwaltungsgerichtshof dokumentiert für Nico Weinmann, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP-Fraktion, die Brisanz der Thematik:
„Der klagende Student verweist zu Recht darauf, dass die Regelung, wie sie in Baden-Württemberg ausgestaltet und eingeführt wurde, inakzeptabel ist. Nicht-EU-Ausländer mit Studiengebühren von 1500 Euro pro Semester zu belasten, die nur in geringem Maße den Hochschulen zugutekommen, ist weder sinnstiftend noch Ausdruck entwicklungspolitischer Verantwortung der Landesregierung. Allein allgemeine und nachlaufende Studiengebühren nach australischem Modell wären nach unserer Überzeugung eine gerechte Lösung, von welchen das Land und die Studenten profitierten.“