Mit Experimentierklauseln passgenaue Lösungen vor Ort gefunden werden
Zur heutigen öffentlichen Expertenanhörung zur Novellierung des Landeshochschulgesetzes sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Die heutige Expertenanhörung zeigte deutlich, dass die jüngsten Nachbesserungen im Gesetzesentwurf von den betroffenen Akteuren an den Hochschulen mit Erleichterung aufgenommen wurden. Die Erhöhung des Eingangsquorums auf 25% bei der Urabwahl oder auch die Aufnahme des Kanzlers in den Senat qua Amt wurde eilig kurz vor der heutigen Anhörung in den Gesetzesentwurf hineingeschrieben. Hier hat sich ganz offensichtlich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Fazit der Experten sonst deutlich schlechter ausgefallen wäre. Die Experten betonten aber auch, dass leider wichtige Aspekte bei der aktuellen Novelle nicht berücksichtigt wurden und auch die Stärkung der Gestaltungsspielräume an den Hochschulen ausblieb. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Zusammensetzung des Senats führen in der aktuellen Umsetzung dazu, dass neben der verpflichtenden Stimmmehrheit der Professoren wenig Spielraum bleibt, wem die Hochschulen im Senat eine Stimme verleihen wollen. Die prozentuale Abbildung der weiteren Statusgruppen führt gerade bei kleineren Hochschulen zu Problemen. Hier muss den Hochschulen ein größerer Gestaltungsspielraum über die Grundordnungen eingeräumt werden.
Mit dem Entwurf wurde auch an der kooperativen Promotionsmöglichkeit für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften gearbeitet, die Experimentierklausel aber noch immer nicht mit Leben gefüllt. Ministerin Bauer hat erneut die Gelegenheit verpasst, den früheren Fachhochschulen das Vertrauen auszusprechen, wenn es um die Qualität von Forschung und Lehre geht.
Über alle Hochschularten hinweg sind die Themen Neubau und Sanierung von großer Bedeutung, die zwingende Beteiligung etwa des Finanzministeriums aber für Verzögerungen sorgt. Die Experten betonten, dass eine neue Experimentierklausel zur Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschulen sinnvoll wäre. Aus Sicht der FDP-Fraktion könnte man mit einem Optionsmodell für eine Beschleunigung bei Neubau und Sanierung sorgen, wo heute schwerfällige Bürokratie herrscht.
Zum Aspekt der Gründerförderung wurde deutlich, dass die wohlklingenden Verheißungen des Gesetzes auch mit finanziellen Mitteln untermauert werden müssen. Über die Anpassung von tariflichen Bezahlungen muss in Analogie zur steuerlichen Gründerförderung jedenfalls nachgesonnen werden. Mit den entsprechenden Experimentierklauseln im Hochschulrecht könnten wir passgenaue Lösungen vor Ort ermöglichen.“