Gesetzentwurf enthält schwerwiegende Mängel und könnte die Position der privaten Rundfunk- und Fernsehanbieter weiter verschlechtern
Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Plenum des Landtags erläuterte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, die Gründe für die Ablehnung des Gesetzeswerks durch die Freien Demokraten. Weinmann:
„Dass für die journalistische Arbeit auch weiterhin nicht die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes gelten, sondern nur die Vorgaben zum Datengeheimnis und zur Datensicherheit, ist richtig. Dieses so genannte ‚Medienprivileg‘ sichert eine ausgewogene Balance zwischen dem Datenschutz einerseits sowie der Presse- und Informationsfreiheit andererseits. Auch dass zukünftig der Vorstandsvorsitzende der Landesanstalt für Kommunikation im Sinne der Selbstregulierung für die Aufsicht über die Datenverarbeitung ‚zu eigenen journalistischen Zwecken‘ zuständig sein soll, unterstützt die FDP-Fraktion. Allerdings weist die vorgesehene Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung ins Landesmedienrecht schwerwiegende Mängel auf, wie der Verband Privater Rundfunkanbieter Baden-Württemberg e. V. (VPRA) darlegt. Beispielsweise werde durch die Übernahme des Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde Unklarheit und Rechtsunsicherheit geschaffen, und eine Aushöhlung des so genannten Medienprivilegs sei nicht auszuschließen. Außerdem sei die Verpflichtung zur Speicherung und zur Übermittlung von Gegendarstellungen sowie von Verpflichtungserklärungen und Beschlüssen zur Unterlassung überzogen, da hier ‚quasi ein Gegendarstellungsrecht bezogen auf personenbezogene Daten‘ entstehen könnte, um den Verband zu zitieren. Dagegen sei die Differenzierung von großen und kleinen Unternehmen beim Verwaltungsaufwand nicht aus der Datenschutzgrundverordnung übernommen worden. Dies wäre jedoch entscheidend gewesen, um kleine Medienunternehmen nicht noch zusätzlich unverhältnismäßig zu belasten. Diese Mängel müssen nach Auffassung der FDP-Fraktion im Rahmen der weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs beseitigt werden. Andernfalls können wir Freien Demokraten diesem Teil des Gesetzentwurfs nicht zustimmen.“
Weinmann wiederholte außerdem die Kritik der FDP-Fraktion an der so genannten Betrauungsnorm des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags. „Nach unserer Auffassung ist die Betrauungsnorm einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen. Zweifellos sind gemeinsame Anschaffungen von Großgeräten oder der Aufbau gemeinsamer Verwaltungen durch ARD und ZDF sinnvoll und im Sinne des Beitragszahlers wünschenswert. Wettbewerbsrechtlich problematisch könnten aber Kooperationen zu kommerziellen Zwecken wie beispielsweise zum Erwerb und zur Verbreitung von Programmrechten sein. Immerhin finanzieren sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten durch Pflichtbeiträge. Wenn die Marktmacht der öffentlich-rechtlichen konzentriert wird, könnte sich die Marktposition der privaten Rundfunkanbieter erheblich verschlechtern. Auch schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen zum Beispiel beim Urheberrecht wären nicht auszuschließen. Dabei ist die Betrauungsnorm nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums gar nicht nötig, denn ARD und ZDF könnten auch im Rahmen des geltenden Wettbewerbsrechts kooperieren. Die FDP-Fraktion tritt für Vielfalt und Wettbewerb auf dem Rundfunk- und Fernsehmarkt ein. Einschränkungen und mögliche Bedrohungen dieses Wettbewerbs treten wir entschieden entgegen. Deshalb können wir den 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht mittragen“, so Nico Weinmann.
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-vielfalt-und-wettbewerb-auf-dem-rundfunk-und-fernsehmarkt-sichern/