Nur allgemeine, nachlaufende Studiengebühren sind geeignet, die Studierenden diskriminierungsfrei und moderat an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen
Zur Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg, wonach am 3. Mai 2018 zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Gebührenpflicht internationaler Studierender eingegangen sind, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Die Verfassungsbeschwerden gegen die vielgescholtene sogenannte „Ausländermaut“ an den Hochschulen im Land bestätigen den Kurs der FDP-Landtagsfraktion, insbesondere soweit es um die diskriminierende Wirkung der Gebühren geht. Allein die Vorgaben der Landesverfassung lassen daran zweifeln, ob die faktische soziale Selektion unter den Studierenden von außerhalb der EU zu halten ist. In mehreren Anträgen haben wir bereits beleuchtet, ob die Ausnahmeregelungen für besonders belastete Studierende funktionieren oder diese tatsächlich durch Stipendien entlastet werden, wie es die Landesregierung bei Einführung des Gesetzes versprochen hat. Denn gerade die Ausnahmemöglichkeiten durch hochschulindividuelle Satzungen wurden von der Wissenschaftsministerin vorgebracht, um soziale Härten abzufedern. Bedauerlicherweise verstärkte jede einzelne Antwort aus dem Wissenschaftsministerium das Bild, dass die Umsetzung landesweit höchst unterschiedlich gelingt und mancherorts die Zahl der nun gebührenpflichtigen ausländischen Studierenden dramatisch einbrach.
Wir bleiben weiterhin der Auffassung, dass nur allgemeine, nachlaufende Studiengebühren geeignet sind, die Studierenden diskriminierungsfrei und moderat an den Kosten ihrer Ausbildung zu beteiligen.“
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-verfassungsbeschwerden-bestaetigen-fdp-kurs/