Koalition liefert spät und rechtlich fragwürdig – Anhörung sollte vor Schiffbruch bewahren

Politik darf beim Datenschutz nicht mit zweierlei Maß messen

Anlässlich der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts“ sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:

„Am 25.05.2018 treten mit der Datenschutzgrundverordnung die wichtigsten Regelungen zum europäischen Datenschutz in Kraft. Seit Mai 2016 ist der Termin bekannt, im Juni 2017 wurde das Bundesdatenschutzgesetz entsprechend angepasst. Nun endlich gelingt auch der Landesregierung die Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Datenschutzrechts des Landes. Nicht nur, dass der Entwurf erst nach dem 25.05.2018 in Kraft treten wird. Der Gesetzentwurf, so zeigen nicht zuletzt die Einschätzungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Anwaltsverbands, ist auch noch an vielen Stellen fragwürdig formuliert. Wir halten daher eine Anhörung des Gesetzentwurfs für zwingend und haben diese mit der SPD zusammen beantragt. In der aktuellen Fassung ist der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.
Neben rechtlich fragwürdigen Regeln empfinden wir es als ärgerlich, dass Behörden vor Bußgeldern wegen Verstößen gegen den Datenschutz geschützt werden. Es kann nicht sein, dass die Politik Bußgelder ermöglicht, die Unternehmen ruinieren können und den moralischen Zeigefinger erhebt, sich selbst aber entspannt zurücklehnt, weil den eigenen Behörden nichts passieren kann.“

Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-koalition-liefert-spaet-und-rechtlich-fragwuerdig-anhoerung-sollte-vor-schiffbruch-bewahren/