Verfassungsschutz muss auch Einzelpersonen beobachten können – der wehrhafte Rechtsstaat darf nicht darauf warten, dass sich potentielle Einzeltäter zu Gruppen zusammenschließen oder ganze Gruppen umstürzlerisch tätig werden
Nach der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Entwicklung der AfD hin zum Rechtsextremismus sagte der Obmann der FDP/DVP Fraktion im Parlamentarischen Kontrollgremium und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Nico Weinmann:
„Die AfD beherbergt in ihren Reihen Rechtsextremisten, daran kann kein Zweifel bestehen. Dies wissen wir nicht erst seit heute, wird aber durch die Vorgänge der letzten Zeit wieder deutlich. Mit dieser Tatsache muss man in aller Konsequenz umgehen. Ich habe dabei Vertrauen in die Arbeit und Prüfungen der Sicherheitsbehörden.
Der Fall der AfD bestätigt uns dabei in der Überzeugung, dass es längst überfällig ist, dem Verfassungsschutz auch die Beobachtung von Einzelpersonen zu ermöglichen. Schon bei der letzten Änderung des Verfassungsschutzgesetztes forderten wir diese Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes. In Zeiten individueller Radikalisierung beispielsweise über das Internet darf der wehrhafte Rechtsstaat nicht darauf warten und hoffen, dass sich potentielle Einzeltäter zu Gruppen zusammenschließen oder ganze Gruppen umstürzlerisch tätig werden. Bei der anstehenden Änderung des Verfassungsschutzgesetztes werden wir diese Forderung wieder einbringen.“
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
https://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-afd-beherbergt-rechtsextremisten/