Digitalisierung erfasst auch das Recht – Sie kann Unterstützung sein, darf Richter und Rechtsberatung aber nicht ersetzen
„Die Digitalisierung erfasst alle Lebensbereiche, auch die Justiz. Dabei können die Möglichkeiten des Legal Techs die Arbeit von Anwaltschaft, Justiz und Verwaltung erleichtern. Ersetzen darf die künstliche Intelligenz Richter aber nicht. Vergleichbar mit dem Videobeweis beim Fußball, der hilft Fehlentscheidungen zu vermeiden, muss die letzte Verantwortung und Entscheidung weiterhin beim Menschen liegen.“ So fasst Dr. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion, den liberalen Rechtstag der Fraktion am gestrigen Samstag zusammen.
Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion und Moderator des Rechtstags, ergänzt: „Legal Tech ist Chance und Herausforderung für Anwaltschaft und Justiz. In einer globalisierten, auf den technischen Fortschritt ausgerichteten Welt können wir uns den Möglichkeiten des Legal Techs, die mit Softwareangeboten und Rechtsmarktplätzen längst in Deutschland präsent sind, nicht verschließen. Aufgabe des Staates ist es dabei, Leitplanken für die Nutzung des Legal Techs zu setzen, die Raum für Entwicklung lassen, wo es an die Grundfesten der Rechtsordnung geht, aber auch Grenzen zu ziehen. Der Staat hat die Justiz zudem mit Produkten des Legal Techs, wie beispielsweise bereits existierender Unterstützungssoftware, auszustatten, sodass sie angesichts der immer komplexer werdenden Verfahren gegenüber der Anwaltschaft nicht ins Hintertreffen gerät.“
Die FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg hatte zur Frage, „Rechtsprechung ohne menschlichen Faktor – Liegt die Zukunft im Legal Tech?“, eingeladen. Neben Angehörigen der Anwaltschaft und Justiz, Informatikern und weiteren interessierten Bürgerinnen und Bürgern kamen mit Patrick Prior, Jurist und Inhaber der Advotisement Legal Tech, Prof. Dr. Martin Schulte, Institut für Technik- und Umweltrecht der TU Dresden und Mitglied der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften und Florian Diekmann, Richter am OLG Stuttgart und Leiter des IuK-Fachzentrums Justiz ausgewiesene Fachleute im Landtag zusammen.
Nach einer Einführung in das Thema durch Nico Weinmann und Impulsvorträgen von Patrick Prior und Prof. Dr. Michael Schulte wurde unter Einbeziehung des Publikums anregend über Fragen des Legal Techs diskutiert.
Patrick Prior stellte die aktuellen Möglichkeiten des Legal Techs vor. Neben Unterstützungssoftware für Rechtsanwälte und Justiz gibt es längst Rechtsmarktplätze, die über das Internet rund um die Uhr Fragen Rechtssuchender beantworten. Verbraucherrechtsplattformen vor allem im Bereich der Fluggastrechte und des Verkehrsrechts können bereits Umsätze im Millionenbereich verbuchen. Die Nutzung solcher und zukünftig entstehender Plattformen wird nach Ansicht von Prior zu einem Massenphänomen werden. Anwaltskanzleien werden zukünftig verstärkt softwarebasierende Unterstützung bei der Analyse umfangreicher Dokumentationen erhalten. Tausende Seiten werden innerhalb kürzester Zeit nach vorgegebenen Kriterien ausgewertet werden können. Dabei müsse der Staat aufpassen, dass die Justiz gegenüber der die Unterstützungssoftware nutzende Anwaltschaft nicht in die Defensive gerät.
Florian Diekmann betont, auch die Justiz könne von den Möglichkeiten des Legal Techs profitieren. Gerade wo das Personal an den Gerichten knapp bemessen ist, die Verfahren aufwendiger werden, kann Unterstützungssoftware die Arbeit der Gerichte erleichtern und beschleunigen. Dafür müsse der Staat aber entsprechend in Technik investieren. Wichtig sei zudem, dass die Produkte des Legal Techs immer nur unterstützenden Charakter haben dürften. Es müsse für den Richter erkennbar sein, wie Ergebnisse zustande kommen. Eine Art „Rechtsprechungsautomat“ als Blackbox, der dem Richter ein Ergebnis vorschlage, das nicht nachvollzogen werden kann, werfe ganz erhebliche verfassungsrechtliche und rechtsphilosophische Fragen auf.
Auf diese Fragen fokussierte sich Prof. Dr. Martin Schulte. Er erinnerte an die Juristen des 19. Jahrhunderts, die bereits lebhaft diskutierten, ob der Richter als bloßer „Subsumtionsautomat“ fungiert oder als „Richterkönig“ weitgehend unabhängig entscheide. Den aktuellen verfassungsrechtlichen Maßstab an einzelne Anwendungen des Legal Techs anlegend, beschrieb er auch die rechtlichen Grenzen des Legal Techs. Diese fänden sich vor allem dort, wo es um Ermessens- und Abwägungsentscheidungen geht. Für ihn ist es ebenso unabdingbar, dass Richter und Rechtsanwälte unterstützt, aber nicht ersetzt werden. Der Mensch müsse verantwortlich bleiben, auch, damit sich Recht wie in der bisherigen Rechtstradition im Zusammenspiel von Wissenschaft, Justiz und Anwaltschaft weiterentwickeln könne.