Zu dem heute durch den Justizminister Wolf mitgeteilten Anstieg der Verurteilungen in Baden- Württemberg für das Jahr 2018 um 4,1 Prozent erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:
„Die entscheidende Frage bleibt, ob der Anstieg der Verurteilungen auf einen tatsächlichen Anstieg an Straftaten zurückzuführen ist, oder ob dafür die bessere personelle Ausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften ist. Letzteres ist laut dem Justizminister zumindest mitursächlich gewesen ist. Daran zeigt sich, wie wichtig eine gute personelle Ausstattung bei Justiz und Polizei ist. Es darf nicht passieren, dass Verfahren aufgrund von Personalengpässen aus Zeitgründen ohne Verurteilung beendet werden und gegen oder sogar ohne Auflage eingestellt werden. Dies untergräbt auf Dauer das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat. Insbesondere jugendliche Straftäter dagegen werden dadurch zu neuen Straftaten ermutigt. Dies wurde zuletzt auch in der Studie zur Paralleljustiz in Baden-Württemberg als ein Problem hervorgehoben.
Der Justizminister muss daher seinen Kurs zur personellen Aufstockung der Justiz bei den kommenden Haushaltsberatungen durchsetzen. Dabei darf der Fokus nicht mit der Verurteilung enden. Dringende personelle Aufstockung ist auch im Bereich der Vollstreckung in den Justizvollzugsanstalten erforderlich.“