FDP/DVP Fraktion fordert, Konzessionen nach qualitativen Kriterien zu vergeben, über Jugend- und Spielerschutz konsequent zu wachen und das Online-Glücksspiel zu regulieren
Anlässlich der Ersten Beratung des Dritten Glücksspiel-Änderungsstaatsvertrags sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Der Übergang vom Auswahl- zum Erlaubnisverfahren im Bereich der Sportwetten ist nicht nur wegen der auf Eis gelegten Verfahren vor den hessischen Verwaltungsgerichten erforderlich, sondern aus Sicht der FDP/DVP Fraktion auch sachgerecht. Leider wird diese Neuregelung nur im Bereich der Sportwetten vorgenommen und nicht bei anderen Glücksspielarten. Wir Freie Demokraten halten die Glücksspiel-Regulierung, wie sie der Staatsvertrag vorsieht, insgesamt für überarbeitungsbedürftig. Die FDP/DVP Fraktion tritt dafür ein:
anstelle des bisherigen Glücksspiel-Monopols Konzessionen nach qualitativen Kriterien vergeben, hierdurch insbesondere über die Einhaltung des Jugend- und Spielerschutzes konsequent wachen und somit auch den bisher nicht regulierten Online-Glücksspielmarkt einer Regulierung unterwerfen;
zur Gewährleistung des Spielerschutzes eine bundesweit einheitliche, spielformübergreifende Spielersperrdatei und intelligente Lösungen für Zugangskontrollen zu Spielhallen schaffen;
eine Behörde der Länder zur effizienten Kontrolle, Steuerung und Durchsetzung der neuen Glücksspielregulierung einrichten.
Auch wenn die Neuregelung im Bereich der Sportwetten nun zunächst einmal nur für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2021 gilt, sind wir sehr an den Ergebnissen und Erkenntnissen aus diesem im Staatsvertrag so bezeichneten „Experiment“ interessiert. Diese Erkenntnisse könnten für die zukünftige Regulierung auch anderer Glücksspielbereiche wichtig sein.“