FDP will dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes trotz einzelner kritischer Punkte zustimmen
Zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP- Fraktion und Obmann im Parlamentarischen Kontrollgremium Nico Weinmann:
„Eine Sicherheitsüberprüfung betrifft landesweit jährlich nur rund 1000 Personen. Diesen werden aber besonders sensible Daten anvertraut, sodass deren besondere Überprüfung zwingend erforderlich ist. Wir begrüßen es, wenn die Kriterien dabei einheitlich werden, und die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene anerkannt werden. Wir hätten uns aber gewünscht, dass die Landesregierung mit einer Anpassung an das Bundesrecht nicht zweieinhalb Jahre gewartet hätte, sondern früher tätig geworden wäre. Besser wäre es auch gewesen, wenn die Landesregierung im Vorfeld Vertreter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu dem Gesetzentwurf angehört hätte. Schließlich können diese am besten beurteilen, ob nun einheitliche Maßstäbe für die Sicherheitsüberprüfung gelten.
Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass der Gesetzgeber dem Landesamt für Verfassungsschutz immer neue Aufgaben zuweist. Diese Kapazitäten fehlen dann an anderer Stelle. Erst auf der Zielgeraden der Haushaltsberatungen einigte man sich auf 25 neue Stellen. Rund eine davon wird allein zur Umsetzung dieses Gesetzes nötig sein. Dies darf nicht dazu führen, dass bei den Kernaufgaben des Verfassungsschutzamts Stellen fehlen. Denn es muss gewährleistet bleiben, dass der Verfassungsschutz bei seinen Kernaufgaben, der Beobachtung von Rechts-, Linksextremen, Islamisten und Spionage durch ausländische Nachrichtendienste, personell gut gerüstet ist.“