Verordnung muss klarstellen, welche digitalen Lösungen zur Verfügung stehen
Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes im
Landtag sagte der hochschulpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die heute verabschiedeten Anpassungen des Hochschulrechts sind geboten, greifen aber zu kurz. Der Corona-Pandemie geschuldet, dienen die Neuregelungen vor allem der Handlungsfähigkeit von Hochschulgremien und dem Nachteilsausgleich für Studierende und Forschende. Die Gesetzesnovelle hat das Parlament in Rekordzeit binnen einer Woche passiert, was auch geboten war. Denn die Hochschulen haben in einem Kraftakt bereits im März und April digitale Angebote geschaffen, um dieses Sommersemester nicht zu einem verlorenen Semester werden zu lassen. Auch wir wollen nicht in Kauf nehmen, dass es zu Verzögerungen im Studienverlauf praktisch aller Studierenden im Land kommt. Für uns gilt es vielmehr, Nachteile auszugleichen oder zumindest abzumildern, die infolge der Corona- Pandemie entstanden sind, und eine Situation zu schaffen, die das Studieren und die Ablegung von Prüfungen in der schwierigen Phase der Kontaktbeschränkungen ermöglicht. Dieses Ziel verfehlt die heutige Novelle jedoch.
Die eiligen Nachbesserungen der Regierungsfraktionen am Gesetzesentwurf sind vielmehr ein Eingeständnis, dass die ursprüngliche Vorlage aus dem Wissenschaftsministerium vollkommen unzulänglich war. Wir haben uns den Änderungsvorschlägen nicht verschlossen, da sie sinnvolle Anpassungen der Regelstudienzeit und bei den befristeten Anstellungsverhältnissen in der Forschung vorsehen. Es fehlen im Gesetz aber Regelungen zur termin- und rechtssicheren Durchführung von Hochschulwahlen und digitalen Prüfungen. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurden dazu bereits im April schlüssige Klarstellungen getroffen. Wir erwarten von Ministerin Bauer, dass sie zumindest auf dem Verordnungsweg klarstellt, welches Instrumentarium digitaler Lösungen den Hochschulen zur Verfügung steht.
Außerdem werden wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes möglichst zeitnah darüber zu diskutieren haben, wie wir den Hochschulen einen finanziellen Ausgleich für die Digitalisierungsanstrengungen beibringen können. Denn die Hochschulen sind hier ebenso in Vorleistung gegangen, wie etwa die Lehrbeauftragten, die mit der Umstellung auf digitale Lehrformate einen erheblichen Mehraufwand hatten, den es auszugleichen gilt.“