Innen- und Justizministerium müssen klarstellen, was zulässig ist und was nicht
Zu dem heutigen Bericht in der Rhein-Neckar-Zeitung, wonach auch in Baden-Württemberg auf Anordnung der Staatsanwaltschaft und der Gerichte ein Zugriff auf Gästelisten zu anderen Zwecken als der Nachverfolgung von Infektionswegen möglich ist, erklärt Nico Weinmann, stellvertretender Vorsitzender der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher:
„Innenminister Strobl und Justizminister Wolf müssen für Klarheit sorgen, ob die Gästelisten für andere Zwecke als der Nachverfolgung von Infektionswegen eingesetzt werden dürfen. Innenminister Strobl geht in seiner rechtlichen Bewertung fehl, wenn er das als unzulässig ansieht. Im Gegensatz zu ihm ist man offenbar im Innenministerium der Auffassung, dass eine auf die Strafprozessordnung gestützte Beschlagnahme dieser Listen auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft möglich ist. Was gilt denn nun?
Das Innen- und das Justizministerium müssen dringend aufklären, ob derartige Maßnahmen im Land stattgefunden haben oder nicht.
Nach Ansicht der FDP/DVP-Fraktion dürfen solche Daten nicht für andere Maßnahmen zweckentfremdet werden. Ansonsten gefährdet man die Akzeptanz dieser Maßnahme. Falls erforderlich kann das Justizministerium die Staatsanwaltschaften anweisen, die Gästelisten nicht zu beschlagnahmen. Damit wäre das Problem recht einfach gelöst.“