Gericht kann auf die umfassende Arbeit des Untersuchungsausschusses aufbauen
Zur möglichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Frage, ob die frühere Rektorin der Verwaltungshochschule Ludwigsburg zu Unrecht aus dem Amt gedrängt wurde, sagte der wissenschaftspolitische Sprecher und Obmann der FDP/DVP Faktion im Untersuchungsausschuss Zulagen, Nico Weinmann:
„Mit Spannung erwarte ich die Entscheidung des VGH, die auch eine Entscheidung über die Zukunft von Wissenschaftsministerin Bauer ist. Eine Bestätigung des Urteils vom Verwaltungsgericht Stuttgart würde den regierungstragenden Fraktionen von Grünen und der CDU wohl die Argumente nehmen, die sie noch beim Entlassungsantrag im September 2018 bemühen konnten. Das Vertrauen bekam Ministerin Bauer seinerzeit nur mit der Hypothek ausgesprochen, ein rechtskräftiges Urteil abzuwarten. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass wir bei einer entsprechenden Entscheidung in Mannheim mit einem erneuten Entlassungsantrag durchdringen müssten.
Schließlich kann das Gericht sein Urteil nun, nach dem Abschluss der Arbeiten des Untersuchungsausschusses im Landtag, auf eine umfassende Vorarbeit blicken, die ganz erhebliche Versäumnisse im Umgang mit der früheren Rektorin zutage gebracht hat. Die Komplexität der Vorfälle an der Beamtenhochschule und deren juristische Einordnung hat den Landtagsausschuss immerhin zweieinhalb Jahre beschäftigt, den meine Fraktion gemeinsam mit der SPD initiiert hat. Am Ende stand für uns außer Zweifel, dass Wissenschaftsministerin Bauer die Öffentlichkeit falsch über die Arbeit der von ihr eingesetzten Kommission informiert hat, wie es auch im vorinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts in Stuttgart zu lesen war. Aus meiner Sicht war die Kommission im Grunde ein verlängerter Arm des Ministeriums und deren Abschlussbericht sollte allein dazu dienen, die damalige Rektorin zum Rückzug zu bewegen. Der Bericht wurde durch Anpassungen aus der Sphäre des Wissenschaftsministeriums und Ministerin Bauer letztlich so gestaltet, dass er zur Legitimation eines neuerlichen Abwahlantrages herangezogen werden konnte. Mit diesen Eindrücken aus dem Untersuchungsausschuss komme ich zum selben Schluss wie das Verwaltungsgericht Stuttgart und erkenne die Rechtswidrigkeit der damaligen Vorgänge.“