Weitere Faktoren in die Gesamtbewertung einbeziehen
Zu der heutigen Aussage des stellvertretenden Ministerpräsidenten Thomas Strobl erklärt der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke:
„Die Anzeichen für einen zweiten Lockdown verdichten sich immer mehr. Das hätte fatale Folgen für unsere Wirtschaft. Die FDP/DVP Fraktion hat immer davor gewarnt, dass die ausschließliche Fixierung auf die Zahl der positiv Getesteten unweigerlich in den nächsten Lockdown führen wird. Zur Beurteilung der konkreten Gefährdungslage muss der Blick über reine Laborzahlen hinaus deutlich geweitet werden. Das betonen auch Wissenschaftler. Die weiteren Fragen sind doch, wie viele erkranken in Relation zu den Getesteten wirklich? Wie ist die Auslastung der Krankenhäuser und der Intensivstationen? Erst dann ergibt sich ein wirklich valides Bild. Und selbstverständlich muss anhand der lokalen Geschehnisse entschieden werden. Wichtig dabei ist, dass gemäß Pandemieplan der Schutz vulnerabler Gruppen stärker in den Blick genommen wird.“
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann ergänzt:
„Ein Lockdown mit der Schließung von Schulen, Kitas, Gastronomie, Einzelhandel, den Grenzen und vielen mehr, wie ihn nun Herr Strobl ins Spiel bringt, wäre nicht verhältnismäßig. Ein kurzer Blick auf zahlreiche Entscheidungen von Gerichten im gesamten Land, aber auch Aussagen namhafter Rechtswissenschaftler, darunter ehemalige Bundesverfassungsrichter, machen klar: ein zweiter Lockdown ist wahrscheinlich verfassungswidrig und er wird vor den Gerichten kaum Bestand haben. Leider erleben wir zunehmend, wie die Regierungen sehenden Auges rechtswidrige Maßnahmen erlassen, und Niederlagen vor Gericht billigend in Kauf nehmen. Herr Strobl und seine Mitstreiter gefährden damit die Akzeptanz der Bevölkerung für die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.“