Neue Stellen für Bürgerbeauftragte derzeit nicht erforderlich
Anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichts der Bürgerbeauftragten des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2019 erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Auch mehrere Jahre nach der Einführung des Amtes des Bürgerbeauftragten im Land scheint die Rolle der Bürgerbeauftragten noch unklar. Für Frau Böhlen, die das Amt seit gut einem Jahr innehat, ist man bei einem Bürgerbeauftragten etwa dann ‚richtig‘ wenn man ‚mit der Vorgehensweise einer Verwaltung nicht einverstanden ist, (…) ein bestimmtes Verwaltungshandeln verlangt oder beanstanden will, (oder) (…) der Meinung ist, dass in einem konkreten Fall etwas falsch lief‘. Aus Sicht der FDP/DVP Fraktion sind für solche Fälle die bestehenden Mittel, namentlich der Widerspruch gegen behördliches Handeln und der Rechtsweg zu den Gerichten, ausreichend. Zumal die bestehenden Mittel flankiert werden durch den in der Landesverfassung verankerten Petitionsausschuss. In diesem Geflecht soll die Bürgerbeauftragte lediglich unterstützend und vermittelnd tätig werden. Diesem niederschwelligen Zugang zum Verwaltungshandeln wird die Bürgerbeauftragte gerecht. Eine Ausweitung ihrer Befugnisse ist aber nicht erforderlich. Auch sehen wir keinen Bedarf für die Schaffung neuer Stellen für die Arbeit der Bürgerbeauftragten.
Die Bürgerbeauftragte ist auch zuständig für Beschwerden der Bürger über die Polizei und Eingaben innerhalb der Polizei. Nach unserer Wahrnehmung nimmt dieser Aspekt ihrer Arbeit eine bislang untergeordnete Rolle ein. So nahm die Zahl der Eingaben innerhalb der Polizei im Berichtsjahr sogar von 14 auf 8 ab. Herr Schindler als ihr Amtsvorgänger genoss als ehemaliger Polizist eine große Bekanntheit innerhalb der Polizei. Es wäre angesichts der aktuellen Diskussion sicherlich nicht verkehrt, wenn Frau Böhlen den Fokus ihrer Arbeit stärker in diese Richtung verlagern würde.“