Solidarität mit freischaffenden Künstlern reicht nicht über grüne Wählerhochburgen hinaus
Zur Situation der Kommunaltheater und der Verlautbarung des Kunstministeriums, Ausfallhonorare an den Staatstheatern zu zahlen, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Die Kulturbetriebe darben in der Krise und gerade die freischaffenden Künstler, also Soloselbstständige, befinden sich oft in existenzieller Not. Aus dem Kunstministerium heißt es nun, dass man Ausfallhonorare für Gastkünstler an den Staatstheatern zahlen wolle. Mit solchen Ausfallhonoraren könnte die Not auch an anderen öffentlich geförderten Kulturbetrieben, wie den Kommunaltheatern, abgemildert werden. Dort allerdings verweisen Ministerin Bauer und Staatssekretärin Olschowski auf die Regeln der Fehlbetragsfinanzierung und sammeln die Landesmittel wieder ein. Ausfallhonorare könne man nur anerkennen, wenn sie bereits vor Beginn coronabedingter Einschränkungen in den von Theatern geschlossenen Verträgen vereinbart wurden, nicht aber nachträglich, wie nun in den Staatstheatern geplant. Dem Ministerium sei es haushaltsrechtlich nicht möglich, rechtsgrundlose Ausfallhonorare als zuwendungsfähige Ausgaben anzuerkennen. Das muss für die Kulturbetriebe in kommunaler Trägerschaft doch wie der blanke Hohn erscheinen. Die grüne Doppelspitze im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übt sich in Selbstglorifizierung und verweist die Kulturbetriebe außerhalb der Metropolen auf die nicht selten klammen Haushalte der Kommunen. Die Solidarität mit freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern reicht ganz offensichtlich nicht über die grünen Wählerhochburgen hinaus.“