Mit der Verfassungsbeschwerde beweist sich die FDP als Partei der Freiheit und des Rechtsstaats
Zur heute eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Änderungen im Infektionsschutzgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:
„Mit der heute eingereichten Verfassungsbeschwerde legt die FDP wichtige Teile der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes dem Verfassungsgericht vor. Das ist angesichts der starken Polarisierung bei diesem Thema in der Gesellschaft und in der Politik dringend geboten. Die geltenden Ausgangsbeschränkungen sind auch für mich verfassungswidrig und ich unterstütze die Verfassungsbeschwerde. Die FDP beweist sich damit erneut als Partei der Freiheit und des Rechtsstaats. Denn durch die Entscheidung der Verfassungsrichter dürften zumindest viele rechtliche Fragen geklärt werden. Das entbindet aber die Politik nicht von ihrer Verantwortung. Nicht alles, was verfassungsrechtlich möglicherweise noch zulässig ist, ist auch wirklich sinnvoll.
Bedauerlicherweise werden bei einer Verfassungsbeschwerde nur Teile der Gesetzesänderungen überprüft, denn die Beschwerdeführer müssen selbst unmittelbar in ihren Rechten betroffen sein. Eine gesamte Prüfung wäre dagegen nur im Wege einer abstrakten Normenkontrolle möglich. Die dafür erforderliche Unterstützung von einem Viertel der Abgeordneten scheiterte, weil die Grünen den Gang nach Karlsruhe scheuten.
Auch im Landtag verhinderten die anderen Fraktionen die von uns beantragte Sondersitzung. Dabei wäre eine Beteiligung des Landtags gerade im Vorfeld der Abstimmung der Landesregierung im Bundesrat selbstverständlich. Wir halten jedenfalls an unserer Forderung fest, dass die Landesregierung die kompletten Gesetzesänderungen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen muss. Sobald der Landtag wieder zusammentritt, werden wir dies angesichts des massiven Eingriffs in die Länderautonomie beantragen.“