Öffentlich-rechtlicher Auftrag muss auf den Prüfstand
Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die der Rundfunkbeitrag trotz der fehlenden Zustimmung des Landtags von Sachsen-Anhalt vorläufig erhöht wird, sagt der medienpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion Nico Weinmann:
„Die Rundfunkfreiheit ist ein wichtiges Gut, an dem es nichts zu rütteln gibt. Dazu gehört, wie das Bundesverfassungsgericht immer wieder klargemacht hat, auch eine bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch die heutige Entscheidung wurde daher das dafür vorgesehene System aufrechterhalten. Deshalb ist die Haltung des höchsten Gerichts nachvollziehbar und folgerichtig.
Das ändert aber nichts daran, dass Rahmen und Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags auf den Prüfstand gehören. Die Kernaufgaben, die dabei hauptsächlich im Bildungs- und Informationsbereich liegen, müssen mehr in den Fokus der Rundfunkanstalten genommen werden. Gerade im Digitalen darf keine falsche Konkurrenz zu kleinen privaten Mediendiensten aufgebaut werden. Eine Konzentration des Auftrags aufs Wesentliche hat zudem den Vorteil, dass der Finanzbedarf gesenkt werden kann, ohne die Rundfunkfreiheit zu beeinträchtigen.
Eine übermäßige Aufblähung des Rundfunkbeitrags darf zukünftig nicht das Ziel sein und muss verhindert werden. Ab einem gewissen Punkt ist die Höhe des Rundfunkbeitrags den Menschen nicht mehr vermittelbar. Der Zusammenhang zwischen dem Erhalt freien Rundfunks und den Gehältern manches Intendanten wird immer schwerer erkennbar. Die Akzeptanz des dualen Rundfunksystems droht so verspielt zu werden. Dem darf sich auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht verschließen!“