Grün-Schwarz verschleppt Vorhaben zu Transparenzgesetz und Open Data
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann, erklärt anlässlich der Vorstellung des aktuellen Tätigkeitsberichts zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Dr. Stefan Brink:
„Je schneller und unbürokratischer den Bürgern wichtige Informationen zugänglich sind, desto besser. Baden-Württemberg braucht deshalb endlich ein echtes Informationsfreiheitsgesetz. Die grün-schwarze Landesregierung verschleppt die schon seit Langem versprochenen Änderungen unentwegt. Das geht vollumfänglich zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die von einem möglichst offenen und unbürokratischen Zugang zu allen relevanten behördlichen Informationen enorm profitieren. Die vom LfDI berichtete Tatsache, dass insbesondere die teilweise sehr hohen Gebühren vor einer Inanspruchnahme abschrecken, gibt zu denken. Der ungehinderte Zugang zu öffentlichen Informationen und Daten bietet gerade in Zeiten von Desinformationskampagnen und „Fake News“ einen großen Mehrwert für die Demokratie. Das Vertrauen in die Behörden und Institutionen schwindet in manchen Bereichen der Bevölkerung leider immer mehr. Dem müssen wir uns geschlossen entgegenstellen. Es hilft niemandem, wenn die behördlichen Entscheidungen von den Betroffenen nicht nachvollzogen werden können oder das Gefühl entsteht, davon ausgeschlossen zu sein. Unsere Demokratie lebt von aktiver Teilhabe, die durch Transparenz und Informationsfreiheit entscheidend befeuert wird.“
Der digitalisierungspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Daniel Karrais, ergänzt:
„Das Informationsfreiheitsgesetz sollte den Möglichkeiten der Digitalisierung entsprechend angepasst werden und diese gezielt nutzen. Kernvoraussetzung dafür ist, dass alle relevanten Daten ohne Anträge und Kosten im Netz zugänglich gemacht werden. Die FDP/DVP-Fraktion hat bereits im letzten Jahr den Aufschlag mit einem Gesetzentwurf für Open Data gemacht, der die Behörden zur Bereitstellung von Rohdaten verpflichten sollte. Die Koalitionsfraktionen haben sich diesem Vorhaben ohne jegliches Sachargument verweigert. Was für Datensammlungen gelten sollte, muss im Rahmen der praktischen Umsetzung auch für alle anderen Informationen der Behörden gelten. Der Staat hat kein Recht den Informationsfluss zum mündigen Bürger bewusst zu erschweren. Baden-Württemberg hängt bei der Transparenz staatlichen Handelns meilenweit hinter anderen Ländern her. Bei guter Politik geht es nicht nur ums Erhören, sondern auch ums Bereitstellen von Informationen.“