Amt der Bürgerbeauftragten schafft Doppelstrukturen und ist nicht notwendig
Bei der heutigen Aussprache zum Bericht der Bürgerbeauftragten für die Jahre 2020 und 2021 im Landtag, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher, Nico Weinmann:
„Es ist wichtig, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in Landtag und Regierung ausreichend Gehör finden. Schließlich bilden sie das Fundament unserer Demokratie. Die engagierte Arbeit der Bürgerbeauftragten findet durchaus unsere Anerkennung. Weshalb auch nachvollziehbar ist, warum sie ihre Aufgabenbereiche gerne ausweiten würde. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Amt der Bürgerbeauftragten eigentlich nicht notwendig ist, denn angesichts von Doppelstrukturen werden prozentual nur wenige Einzelfälle bearbeitet. Eine regelmäßige Erhöhung der Stellen, die erforderlich wären, wenn das Amt allumfassend verstanden werden würde, sind aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen. Denn tatsächlich haben wir bereits 154 Bürgerbeauftragten, nämlich die Abgeordneten selbst. Außerdem können sich die Menschen auch jederzeit an den Petitionsausschuss des Landtags wenden.
Die Bürgerbeauftragte hat als Polizeibeauftragte eine zusätzliche besondere Aufgabe. Dieser Funktion kommt an sich eine wichtige Rolle zu. Denn gerade für die Polizei braucht es zwingend eine unabhängige Beschwerdestelle, wie die Vorfälle rund um den Inspekteur der Polizei mehr als deutlich gemacht haben. Doch die Zahlen zeigen leider, dass gerade von Seiten der Polizei die Bürgerbeauftragte in der Vergangenheit nicht als vertrauensvolle Ansprechstelle wahrgenommen wurde. 2020 kamen gerade einmal 3% der Anliegen mit Polizeibezug aus den Reihen der Beamten, auch 2021 waren es nur 7%. Alles in allem zeigt sich, dass durch die Bürgerbeauftragte nur wenige Einzelfälle übernommen werden können und Doppelstrukturen entstehen oder Betroffene die Anlaufstelle überhaupt nicht kennen.“