Hotspot-Regel des Ministerpräsidenten wäre gänzlich falsche Entscheidung gewesen
Zur Debatte im Landtag zur Mitteilung der Landesregierung zur 1. Änderungsverordnung der 12. Corona-Verordnung, sagt Nico Weinmann, rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion im baden-württembergischen Landtag:
„Offenbar hat die Landesregierung Gefallen daran gefunden, Corona-Verordnungen ohne parlamentarische Beteiligung zu erlassen. Denn erneut, und ohne Not, wurde diese Änderungsverordnung per Notverkündung verkündet.
Deutlich wird mit etwas Abstand, wie die ursprünglich geplante landesweite Hotspot-Regelung des Ministerpräsidenten angesichts der positiven Pandemieentwicklung eine gänzlich falsche Entscheidung gewesen wäre.
Doch trotz der weiter sinkenden Inzidenzen und der grundlegend positiven Entwicklung bleibt das Hausaufgabenheft der Landesregierung prall gefüllt. So muss Minister Lucha jetzt sicherstellen, dass die Gesundheitsämter im Land bei der Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die vorhandenen Ermessensspielräume nutzen und die Vorgaben einheitlich umsetzen.
Sehr wohl steht für uns bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weiterhin die gesundheitliche Versorgung und der Schutz kranker und pflegebedürftiger Personen im Vordergrund. Es gilt jetzt, in Baden-Württemberg ein Flickenteppich durch eine unterschiedliche Handhabung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu vermeiden.
Schließlich müssen wir vorsorglich die notwendigen Vorbereitungen für den Herbst treffen, müssen aus den Fehler der letzten Jahre die richtigen Schlüsse ziehen. So gilt es beispielsweise die Studien ernst nehmen, die den dramatischen Zuwachs bei Depressionen bei Jugendlichen dokumentieren. Auch hier müssen wir denjenigen die Hilfe zur Verfügung stellen, die sie benötigen.“