An den entscheidenden Stellen bleiben die Regierungsfraktionen inkonsequent
Nico Weinmann, rechtspolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, erläutert in der heutigen Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes und des Staatssekretäregesetzes:
„Wenn Minister oder Staatssekretäre bereits kurze Zeit nach ihrem Ausscheiden in die Wirtschaft wechseln, führt dies immer wieder zu Diskussionen und es wird dadurch regelmäßig das Vertrauen in die Politik belastet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nunmehr verhindert werden, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die Landesregierung durch einen entsprechenden Wechsel beeinträchtigt wird.
Allerdings bleibt die Landesregierung inkonsequent: Bereits im zuständigen Fachausschuss haben wir beantragt, ein Regelbeispiel in das neue Gesetz aufzunehmen, welches statuiert, dass insbesondere dann von einer Interessenkollision auszugehen ist, wenn die betroffene Person gerade in ihrem ehemaligen Ressort einer neuen Beschäftigung nachgehen will. Dies ist nämlich gerade der herausgehobene Fall, der in der Öffentlichkeit für Irritationen sorgt. Auch hätten wir es begrüßt, wenn das beratende Gremium nicht von der Landesregierung ernannt, sondern vom Landtag gewählt würde.
Zu dieser Klarstellung und der gleichfalls von uns beantragten breiteren Legitimation des Gremiums zur Vermeidung jeden bösen Scheins waren die Regierungsfraktionen bedauerlicherweise nicht bereit.
Sehr wohl nehmen wir aber zur Kenntnis, dass der Gesetzesentwurf eine bislang bestehende Versicherungslücke von Regierungsmitgliedern und Staatssekretären schließt, sofern diese die Mindestamtszeit für ein Ruhegehalt nicht erreichten. Dies halten wir für nachvollziehbar und gerechtfertigt, da sich das Gesetz an bestehenden beamtenrechtliche Regelungen orientiert.
Zusammenfassend bleibt aber zu attestieren: In der Politik ist es wie in der Mathematik: alles was nicht ganz richtig ist, ist eben falsch!“