Übergangsfrist zur Abschaffung von Papierakten bis 2026 wird hoffentlich nicht gebraucht.
Zum Gesetz zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:
„Die fortschreitende Digitalisierung des Justizwesens und des Rechtsverkehrs begrüßen wir als FDP/DVP-Fraktion ausdrücklich. Der flächendeckende Einsatz der e-Akte auch im Hinterlegungswesen an den Amtsgerichten ist ein weiterer Schritt hin zu einem bürgernahen und effektiven Gerichtswesen in Baden-Württemberg. Allerdings würden wir uns hier noch eine weitergehende Beschleunigung der Modernisierung in Bezug auf die Digitalisierung wünschen.
Schließlich erscheint der Bürokratieabbau durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beeidigungsverfahren für Dolmetscher grundsätzlich erstrebenswert, deren wertvolle Arbeit nicht zuletzt angesichts einer zunehmend heterogenen Gesellschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann und immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Vor diesem Hintergrund gilt unser Augenmerk der Frage, welche konkreten Folgen die Beendigung der öffentlichen Bestellung und Beeidigung von Urkundenübersetzern und die allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachedolmetschern zum 31.12.2027 angesichts eines gerade in diesem Bereich vorherrschenden Fachkräftemangels für die qualitätsvolle Fortsetzung des Betriebs der Rechtsprechung und Rechtspflege hat und wie möglicherweise ein Bestands- und Vertrauensschutz hier berücksichtigt werden kann. Unter anderem diese Fragen werden wir bei den anstehenden Beratungen im Ständigen Ausschuss adressieren.“