Positive Entwicklung und Maßnahmen stringent und konsequent zu Ende denken
In der heutigen Plenardebatte zum Justizhaushalt für die Jahre 2023/2024 äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender undrechtspolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Die Schaffung von mehr Richter- und Staatsanwaltsstellen in unserer Justiz war notwendig, ja sogar überfällig. Wir begrüßen daher, dass diese wichtige Aufstockung der erforderlichen Mittel mit unserer Unterstützung realisiert werden konnte. Dass aber der von uns gestellte Antrag, gleichzeitig den verwaltungstechnischen Mittelbau der Justiz, also beispielsweise die Geschäftsstellen der Gerichte, zu stärken, abgelehnt wurde, ist nicht nachvollziehbar, zumal Ministerin Gentges uns in der Sache sogar Recht gibt. So bleibt zu befürchten, dass die Wirkung zusätzlicher Richterstellen am Ende verpufft.
Ohnedies bleibt zu hoffen, dass die Justizministerin in der Angelegenheit der Besetzung des OLG-Präsidentenpostens nach dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht mit der Einlegung eines Rechtsmittels weiter Öl ins Feuer gießt, sondern endlich beginnt, im Dialog die Wogen zwischen der irritierten Richterschaft und dem Ministerium zu glätten.
Mit den zusätzlichen Mittel für unsere Justizvollzugsanstalten greift das Ministerium unsere eindringliche Forderung aus früheren Jahren auf. Dies begrüßen wir ausdrücklich, allerdings bleibt das Ministerium auch hier auf halber Strecke stehen, kommen diese Stellen in erster Linie z.B. dem Erweiterungsbau der JVA Schwäbisch-Hall zu Gute. Eine wesentliche strukturelle und nachhaltige Verbesserung der landesweit angespannten Personalsituation geht damit leider nicht einher. Denn für uns ist klar: Mehr Personal führt auch zu mehr Sicherheit der Bediensteten, die in den Justizvollzugsanstalten elementare Arbeit im Sinne der Resozialisierung leisten. Und schließlich müssen Übergriffe in Justizvollzugsanstalten künftig besser dokumentiert werden. Die bisher bestehende Schwelle, wonach eine Dokumentation erst ab eintretender Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen erfolgt, ist für uns nicht hinnehmbar. Gewalterfahrung darf nicht zum Berufsrisiko werden.“