Baden-Württembergisches Stiftungsrecht muss vorbildlich und praktikabel gestaltet werden.
Im Rahmen einer Plenardebatte zur Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Bei den in Rede stehenden Änderungen handelt es sich nach der vorangegangenen gesetzgeberischen Tätigkeit des Bundes um folgerichtige sowie inhaltlich konsequente Anpassungen in Landesrecht. Sie leisten einen Beitrag zur Vereinheitlichung des Rechts und zur Entbürokratisierung.
Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt daher diese Maßnahmen und stimmt den geplanten Änderungen zu. Angesichts des großen gesellschaftlichen Nutzens der Stiftungen liegt es in unserem Interesse, stiftungsrechtlichen Regelungen im Land bestmöglich und praktikabel zu gestalten, schließlich sind über 74% der Stiftungen vor Ort bzw. regional aktiv.“