An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen
Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:
„Art. 18 AEUV verbietet eine jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. Auch wenn diese Norm nicht direkt auf den vorliegenden Fall anwendbar ist, entfaltet dieser europäische Grundgedanke, den wir Freien Demokraten in uns tragen, eine weitgehende Gültigkeit. Das mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebrachte pauschale Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.
Gelungene Integration oder einen dazugehörigen Willen vermag man nicht ausschließlich an einer Staatsangehörigkeit festzumachen. Das kann ich als Doppelstaatler sehr gut beurteilen und nur bekräftigen. Wichtig für gute und verlässliche Politik sind vielmehr ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung.
Der gem. Art. 48 LV BW zu leistende Amtseid beinhaltet den Schwur, dem Wohle des Volkes zu dienen. Dabei vertritt das Mitglied der Landesregierung die Interessen des gesamten Volkes. Es geht hierbei um mehr als eine bloße Staatsangehörigkeit.“