An der Staatsangehörigkeit allein kann man gelungene Integration nicht festmachen
Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, führt zu einem Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesverfassung, wonach künftig Mitglieder der Landesregierung nur noch und ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen dürfen, wie folgt aus:
„Der Gesetzesentwurf widerspricht dem Europarecht, dem Grundgesetz und unserem liberalen Werteverständnis. Ein pauschales Misstrauen gegenüber Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit bedient lediglich populistische Ressentiments, geht in der Sache aber fehl. So verkennt die im Gesetzentwurf dokumentierte Einstellung, dass es in vielen Fällen, trotz eines klaren Bekenntnisses zur Deutschen Staatsbürgerschaft, nicht möglich oder unzumutbar ist, die alte Staatsbürgerschaft abzulegen.
Wichtig für gute und verlässliche Politik sind ein klares Bekenntnis zu Recht und Gesetz, Anstand und Haltung. Die Fähigkeit und der Wille, staatstragend zu wirken, werden nicht durch die Staatsangehörigkeit definiert.“