Risiken von KI dürfen jedoch nicht aus den Augen gelassen werden
In der aktuellen Plenardebatte die Landtagsinitiative „KI in der Justiz“, Drucksache 17 / 5658, betreffend äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie rechtspolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Wirft man derzeit einen Blick auf den Alltag unserer Justizbehörden, so sieht man vielerorts noch hohe Aktenstapel und lange Wege für Papierakten. Die Bürgerinnen und Bürger haben zu Recht wenig Verständnis für lange Verfahrensdauern und diese oft wenig fortschrittliche Arbeitsweise.
Neben der bereits begonnenen wie notwendigen Digitalisierung kann insbesondere die Künstliche Intelligenz hier Unterstützung und Beschleunigung bieten. Die Informationserfassung und –strukturierung, das Liefern von Textbausteinen sowie die Überprüfung von Argumentationssträngen sind genau die Art von alltäglichen Aufgaben, für die sich der Einsatz von Künstlicher Intelligenz besonders eignet.
Dabei ist für uns klar, dass der Einsatz von KI bei falscher Anwendung Risiken birgt, die ausgeschlossen werden müssen. Die Grenzen der Anwendung von KI finden sich unter anderem im Datenschutzrecht sowie dort, wo das Grundgesetz die rechtsprechende Gewalt den Richterinnen und Richtern und gerade nicht einer Maschine zuschreibt.
Hält man diese Grenzen ein, so kann KI effektiv, sicher und transparent eingesetzt werden. Wir erkennen das große Potential, den Alltag der Justiz entscheidend zu vereinfachen, sodass Richterinnen und Richter sich beispielsweise verstärkt der Urteilsfindung widmen können. KI muss dabei vorurteilsfrei arbeiten und über jeden moralischen Zweifel erhaben sein. Zudem sollte es einheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung der verwendeten KI sowie des Umfangs bei der Nutzung geben.
Es ist daher an uns, den Anbietern mit innovationsfreundlichen Regelungen Rechts- und Planungssicherheit zu vermitteln und damit das Fundament für die Entwicklung vertrauenswürdiger KI zu bieten. Vor diesem Hintergrund beachten wir auch die Vorgänge zum AI-Act auf EU-Ebene überaus aufmerksam.“