Konzentration der Zuständigkeit gewährleistet effektiven und effizienten Rechtsschutz
In der Plenardebatte zum Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender undrechtspolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Es ist gut, richtig und sinnvoll, wenn auch und gerade die Justiz strukturelle Veränderungen erkennt und darauf reagiert. Die vorgenommenen Änderungen liegen teils in veränderten geologischen oder wirtschaftlichen Strukturen begründet. Die damalige Zuständigkeitskonzentration in Knappschaftsangelegenheiten beim Sozialgericht Freiburg erscheint heute nicht mehr zeitgemäß und wird folgerichtig korrigiert.
Andererseits zeigt das Beispiel der vollständigen Konzentration der Zuständigkeiten für Vertragsarztangelegenheiten zum Sozialgericht Stuttgart, dass eine solche Maßnahme durchaus sinnvoll sein kann, um effektiven und effizienten Rechtsschutz zu gewähren und eine sachgerechte Rechtsfortbildung sicherzustellen.
Die mit diesem Paket vorgenommenen Änderungen, insbesondere die Bereinigung alten Landesrechts, die auch der Normenkontrollrat begrüßt, unterstützen wir daher mit unserer Zustimmung.“