Entwurf zum Rettungsdienstgesetz bleibt hinter den Notwendigkeiten der Realität leider weit zurück

Derart umfassende Reformen bedürfen einer ausreichenden finanziellen Grundlage – diese fehlt

In der Landtagsdebatte zum Gesetzentwurf zum Rettungsdienstgesetz äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender undbevölkerungsschutzpolitischerSprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Nachdem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim die Regelungen zur Hilfsfrist aufgehoben hat und deshalb ein wichtiges landesweites Strukturgutachten für das Rettungswesen gestoppt werden musste, legt der Minister nun seinen Entwurf vor. Dieser geht leider an den Realitäten vorbei. Die Abstufung der Hilfsfrist, Strobls damaliger Stolperstein vor Gericht, soll erneut nur untergesetzlich geregelt werden. Wieder will der Minister eine derart wichtige Regelung der Einflussnahme des Parlaments entziehen.

Darüber hinaus soll die an sich gute Idee des Versorgungsausweises zwar beschlossen, jedoch von den Krankenhäusern im Land finanziert und umgesetzt werden. Hier sowie bei der Nichterstellung eines landesweit einheitlichen Fragenkataloges für die Integrierten Leitstellen bei der Erfassung von Notrufen hat die Landesregierung die Chance vergeben, den Akteuren Rechts- und Planungssicherheit zu bieten.

Die größte Unsicherheit jedoch liegt in der nun überaus unsicheren Förderkulisse. In der Planungs- und Finanzierungsphase monetär gänzlich auf sich allein gestellt, müssen die Verantwortlichen nun auch noch damit rechnen, an den massiv steigenden Material- und Handwerkerkosten solch großer Projekte zu scheitern. Denn ersetzt werden soll maximal nur noch ein vor Projektbeginn festgelegter Anteil, dies mittels einer Kann-Vorschrift, begrenzt auf die jeweilige Haushaltsposition.

Die Verantwortlichen im Rettungswesen blicken angesichts der geplanten, kostenintensiven Reformen sorgenvoll in eine ungewisse Zukunft.

Wir werden versuchen, diesen Entwurf im parlamentarischen Verfahren vom Kopf auf die Füße zu stellen.“