Entwurf des Rettungsdienstgesetzes bedarf grundlegender Überarbeitung

Expertenrunde stellt verheerendes Zeugnis aus

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Innenausschuss zum Entwurf des Rettungsdienstgesetzes, in der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände sowie Sachverständige ihre Kritik vorgebracht haben, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie Sprecher für Bevölkerungsschutz der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Die Sachverständigen haben erhebliche praktische wie rechtliche Bedenken geäußert und diesem Gesetzentwurf ein ganz schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unter keinen Umständen sollte dieser vor der Sommerpause unverändert beschlossen werden. Dafür ist der Änderungsbedarf schlicht zu immens, die rechtliche Unsicherheit zu groß.

Den potentiellen Notfallpatientinnen und -patienten ist nicht damit gedient, wenn auch die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes vor Gericht einkassiert wird oder aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen Unsicherheit herrscht. Wir können nur hoffen, dass Minister Strobl entsprechend der Empfehlung der Experten den Entwurf zum Wohle der Gesellschaft umfassend überarbeitet.“