Bärendienst für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

ARD und ZDF desavouiert ohne Not den politischen Diskussionsprozess

Zur Entscheidung der Intendanten, die aus ihrer Sicht fehlende Umsetzung der KeF-Gebührenempfehlung durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ersetzen zu lassen, erklären der stv. Vorsitzende und medienpolitische Sprecher, Nico Weinmann und der mittelstandspolitische Sprecher und Mitglied des SWR-Rundfunkrats, Prof. Dr. Erik Schweickert:

Weinmann: „Mit der Entscheidung, die Empfehlung der KEF nicht politisch, sondern durch das Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, kündigen ARD und ZDF ohne Not den im Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehenden Prozess des verantwortlichen Miteinanders. Mit diesem Schritt befeuern die Beschwerdeführer die Diskussion über die Zukunft der KEF und des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags.“

Schweickert ergänzt: „Wer jetzt so einen Schritt geht ohne die Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember abzuwarten, ist auf Konfrontation aus und leistet dem ÖRR gerade in einem aufziehenden Bundestagswahlkampf einen Bärendienst.“