Ausweitung der Strafbarkeit erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden
Aktuell wird berichtet, dass Verschärfungen des § 89a StGB gefordert werden, um Planungen für Messertaten oder andere geplante Begehungsformen schwerer staatsgefährdender Straftaten nunmehr unter Strafe zu stellen. Dazu äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und rechtspolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:
„Die derzeit zu engen Grenzen, innerhalb derer die Planung eines Anschlags unter Strafe steht, müssen ausgeweitet werden. Oft werden Fahrzeuge oder Messer für schrecklichste Taten verwendet. Unser Strafrecht muss mit der Zeit gehen und diesem Wandel Rechnung tragen. Das erweitert auch die präventiven Befugnisse unserer Ermittlungsbehörden. Es muss uns darum gehen, Planungen von potentiellen Tätern möglichst frühzeitig zu erkennen und ihr schreckliches Wirken im Keim zu ersticken.“