Für bundeseinheitliche Vorgaben im Rettungsdienst

Das „Wie“ der Umsetzung sollte dabei den Ländern obliegen

Zu aktuellen Medienberichten, wonach die Björn-Steiger-Stiftung sich mittels einer Verfassungsbeschwerde für bundesweit einheitliche Standards im Rettungswesen einsetzt, äußert sich Nico Weinmann, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und bevölkerungsschutzpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz steht – nach der handwerklich schwachen und verfassungsrechtlich bedenklichen Novelle von Minister Strobl aus dem letzten Jahr – derzeit ohnehin vor einer ungewissen Zukunft, weil die Björn-Steiger-Stiftung gegen diese mittels einer Verfassungsbeschwerde vorgeht.

Wir unterstützen den Gedanken der Implementierung bundeseinheitlicher Standards im Rettungswesen. Das dient dem Patientenwohl, vereinfacht Abläufe und sollte auch auf Personalausbildung und -gewinnung positiven Einfluss haben. Diese Vorgaben könnte man, sollte das Landesrecht vor Gericht nicht standhalten, gleich in einer neuerlichen Novelle unterbringen.

Dabei sollte aber mit Blick auf den Föderalismus das ‚Wie‘ der Umsetzung der einheitlichen Vorgaben weiterhin den Ländern obliegen.“