Weniger Machtfülle bei Agenturen, aber Akkreditierungsrat weiter befremdliches Konstrukt
Zur heutigen ersten Beratung des Gesetzes zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Mit dem Vertrag werden nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts abgearbeitet, sondern auch weitere Verfahrens- und Organisationsfragen bei der Akkreditierung von Studiengängen in die Hoheit der Länder gestellt. Dadurch soll die Machtfülle der Agenturen begrenzt werden. Gleich einer Präambel wird festgehalten, dass die primäre Verantwortung für die Qualitätssicherung bei den Hochschulen selbst liegt. Dies entspricht unserem Verständnis von Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie. Das System der Akkreditierung soll dies laut Staatsvertrag ergänzen, um der staatlichen Verantwortung für die Gleichwertigkeit einander entsprechender Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüsse und die Möglichkeit eines Hochschulwechsels gerecht zu werden. Allerdings stellt der Akkreditierungsrat als Stiftung mit faktisch bundesweit staatlichen Befugnissen ein befremdliches Konstrukt dar.
Bei den Neuerungen des Gesetzes begrüße ich die Experimentierklausel, die neue Akkreditierungsverfahren neben der Programm- und Systemakkreditierung ermöglicht. Denn einer unserer zentralen Kritikpunkte in der Vergangenheit waren die Kosten, die den Hochschulen durch die Akkreditierung entstehen. Mit neuen Verfahren und der Möglichkeit für den Landesgesetzgeber, einen Kostenrahmen rechtlich vorzugeben, könnten die hochschulischen Haushalte entlastet werden, die für die Akkreditierung von Studiengängen keinen gesonderten finanziellen Ausgleich vom Land erhalten. Wichtig erscheint mir dabei auch, dass die Fristen für die Auffrischung der Akkreditierung nicht zu knapp gestaltet werden, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.“