Geplante Betrauungsnorm einerseits überflüssig, anderseits ein mögliches Einfallstor für Wettbewerbsnachteile der Privaten
In einer Landtagsdebatte über die Neufassung des Rundfunk-Staatsvertrags kritisierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Recht und Verfassung der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann, eine geplante Regelung, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zusätzliche Vorteile im Wettbewerb mit den privaten Anbietern verschaffen könnte. Wörtlich sagte Weinmann: „Die so genannte Betrauungsnorm soll klarstellen, dass Kooperationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten möglich sind. Wenn ARD und ZDF ein gemeinsames Gerät anschaffen oder eine gemeinsame Verwaltung aufbauen, ist das zweifellos sinnvoll und im Interesse der Beitragszahler wünschenswert. Wenn die Öffentlich-Rechtlichen aber zu kommerziellen Zwecken kooperieren, beispielsweise beim Erwerb und der Verbreitung von Programmrechten, könnte sich die Position der privaten Medienunternehmen am Markt erheblich verschlechtern. Die Vertreter des privaten Rundfunks weisen hierbei in nachvollziehbarer Weise auf mögliche, für sie schädliche Wechselwirkungen mit anderen geplanten Regelungen beispielsweise zum Urheberrecht bei Online-Übertragungen hin. Dagegen haben die öffentlich-rechtlichen Sender durch ihre Finanzierung aus Rundfunkbeiträgen enorme Wettbewerbsvorteile. Und durch ihren Auftrag sind sie nach Ansicht des Bundeskartellamts und des Bundeswirtschaftsministeriums von den grundsätzlichen EU-Wettbewerbsvorschriften ohnehin ausgenommen. Deshalb sei die Betrauungsnorm im Rundfunk-Staatsvertrag zum Zweck von Kooperationen nicht erforderlich. Einerseits überflüssig, anderseits aber ein mögliches Einfallstor für weitere Wettbewerbsnachteile der privaten Medienunternehmen – einer solchen Regelung kann die FDP-Fraktion unmöglich zustimmen. Im Interesse einer pluralistischen Medienlandschaft lehnen wir die Betrauungsnorm deshalb ab.“
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-position-der-privaten-medienunternehmen-nicht-weiter-verschlechtern/