Weiten Teilen der Hochschulrechtsnovelle muss Zustimmung verwehrt bleiben
Zur heutigen zweiten Beratung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„In ihrem verfassungsgerichtlich gebotenen Kern, dem Gebot der Wissenschaftsfreiheit stärker zu entsprechen, enthält die Novelle die richtige Entscheidung zugunsten handlungsfähiger Rektorate. Im Gegenzug wird mit der Schaffung einer Ur-Abwahlmöglichkeit durch die Mehrheit der Professoren, die auch für die Senatszusammensetzung festgeschrieben wird, ein System von „Checks and Balances“ an den Hochschulen etabliert. Diesem Herzstück des Gesetzesentwurfs können wir Liberalen zustimmen, da unter Verzicht auf überbordende Mitbestimmungsregelungen die Möglichkeit zu einem „Misstrauensvotum“ der Professoren entsteht.
Weiteren Teilen des Gesetzes müssen wir unsere Zustimmung aber verwehren. Bereits nach der Expertenanhörung Mitte Januar war klar, dass die Hochschulen praktische Umsetzungsprobleme bei der verpflichtenden Senatszusammensetzung haben werden. Dieser Kritik sind wir mit unserem entsprechenden Änderungsantrag gefolgt, der lediglich einen verpflichtenden Anteil von 33% statt 40% der Stimmen und Sitze im Senat für die nichtprofessoralen Statusgruppen vorsieht. Denn aufgrund des Überhangs an Professoren-Stimmen hätte man die Senate eigentlich weiter aufblähen müssen, um die Stimmen der Studenten, der Doktoranden und der Mitarbeiter des akademischen Mittelbaus nicht zu marginalisieren. Dann wäre der Senat aber ein schwerfälliges Konstrukt geworden. Unser Antrag hätte insbesondere auch den Universitäten im Land die Flexibilität und das Vertrauen für einen weiteren Teil der Senatszusammensetzung gegeben.
Mit dem Eingriff bei der Aufgabenbeschreibung des verfassten Studierendenschaft will die Landesregierung einen „Geburtsfehler“ beheben, den Ministerin Bauer im Jahr 2012 geschaffen hat. Die Diskussion darüber könnte man einen unterhaltsamen Eiertanz oder Wortklauberei nennen, die nun in die Streichung des Satzes: „Im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nimmt die Studierendenschaft ein politisches Mandat wahr“ mündet. Der Streit in der Regierung verlief zwischen dem grünen Laissez-faire und der Intention der CDU, „Fahrten von Randalierern zu Demonstrationen wie gegen G20 in Hamburg, bezahlt aus Zwangsgebühren aller Studierenden“, zu verhindern. Dabei müsste es diesen Streit der Koalitionäre bereits bei Regierungsbildung im Jahr 2016 gegeben haben. Als damaliges Ergebnis lesen wir zumindest im grün-schwarzen Koalitionsvertrag, dass „eine lebendige Hochschule eine starke Verfasste Studierendenschaft mit einem klaren hochschulpolitischen Mandat“ braucht – wohlgemerkt: exakt die Formulierung, die wir in unserem Änderungsantrag gewählt haben. Ohne spitzfindig zu sein kann man hier konstatieren: liebe Mitglieder der Landesregierung, den Kurs „Erfüllung der eigenen Koalitionsziele“ werden sie wohl mit null Punkten abschließen und das Studienziel nicht erreichen.
Schließlich haben wir in der Expertenanhörung von den Vertretern der Landesrektorenkonferenzen praktisch einmütig die Forderung nach der Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Hochschule gehört. Diese gäbe den Universitäten einen erweiterten Gestaltungsspielraum in eigenverantwortlicher Projekthoheit und würde durch höhere Flexibilität die Hochschulautonomie stärken. Jahrelange Experimentierphasen haben gezeigt, dass das „klassische“ Modell der Hochschulliegenschaftsverwaltung Anforderungen der modernen Hochschullandschaft in einem internationalen Wettbewerb nicht mehr standhält. Natürlich sollte man den Hochschulen diese Aufgabe nicht pauschal aufdrängen, sondern im Rahmen eines Optionsmodells freistellen. Es bedarf keiner weiteren zeitraubenden Erhebungen, um die Notwendigkeit dieses Systemwechsels zu erkennen. Hier erwarten wir von der Landesregierung endlich Taten – schlimm genug, dass wir in der Kommentierung des Ministeriums von Frau Bauer zu den Stellungnahmen der Experten stolze 15mal lesen mussten: „Die Vorschläge sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens“. Diese Scheuklappen sollten endlich fallen, zumal es beim Thema Bauherreneigenschaft Gelegenheit gegeben hätte, einen Aspekt des Koalitionsvertrags abzuarbeiten. Denn die „Erweiterungsspielräume für die sukzessive Übertragung der Bauherreneigenschaft bei Landesliegenschaften, insbesondere bei den Hochschulen“ müssen heute gangbar gemacht werden und nicht erst am Sankt-Nimmerleins-Tag.“
Mitteilung auf der Webseite der Fraktion:
http://fdp-dvp-fraktion.de/pressemitteilungen/weinmann-fuer-die-erfuellung-der-eigenen-koalitionsziele-in-der-hochschulpolitik-wird-die-landesregierung-wohl-das-studienziel-nicht-erreichen/