Antisemitismus und Volksverhetzung kommt für Landesregierung offenbar nicht in Betracht
Um das Wochenende des 12. und 13. Mai 2018 wurden Werbeeinrichtungen im Bereich des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Königstrasse mit den Worten „Kill Netanjahu“ beschmiert. In einer Kleinen Anfrage fragte die FDP die Landesregierung nach ihren Erkenntnissen zum und Bewertungen des Sachverhalts. Die Landesregierung stellte daraufhin fest, der Staatsschutz ermittele wegen Sachbeschädigung, die in Rede stehenden Farbschmierereien würden sich offensichtlich gegen den israelischen Ministerpräsidenten als Repräsentant des Staates Israel und gegen die aktuelle israelische Politik richten, weitere mögliche Tätermotive seien bislang nicht bekannt. In der Kriminalstatistik werde es dem Phänomenbereich der ausländischen Ideologie und dem Themenfeld „Israel“ zugeordnet. Das Sicherheitsempfinden von Menschen mit israelischer Staatsangehörigkeit oder israelischen Wurzeln könne durch die Schmierereien erheblich beeinträchtigt werden. Zu den Feststellungen der Landesregierung sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Weinmann:
„Es ist schon erstaunlich, vor wenigen Wochen betonte die Landesregierung die Bedeutung des Kampfes gegen den Antisemitismus. Klare Worte zur Verantwortung für den Schutz unserer jüdischen Bürger fielen. Innenminister Strobl betonte einmal mehr, Antisemitismus werden wir in unserem Land niemals dulden.
Angesichts der Bewertung der ‚Kill Netanjahu‘-Schmierereien in Stuttgart stellt sich nun jedoch die Frage, ob die Landesregierung möglichen Antisemitismus überhaupt erkennt. Die Feststellung von Innenminister Strobl, bei den Schmierereien könnte es sich um Kritik an der israelischen Politik und Ministerpräsident Netanjahu handeln, weitere mögliche Tätermotive seien bislang nicht bekannt, geht zu kurz. Denn natürlich und offensichtlich ist auch ein antisemitischer Tathintergrund möglich. Und natürlich sind nicht lediglich israelische Staatsangehörige betroffen, jeder jüdische Bürger Stuttgarts muss sich angesichts solcher Schmierereien sorgen. Dass weder Antisemitismus in Betracht gezogen, noch wegen möglicher Volksverhetzung ermittelt wird, kann daher nicht überzeugen, nicht mit Blick auf das Engagement der Landesregierung und nicht mit Blick auf die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik, die dann bei nächster Gelegenheit wieder zur Darstellung der Entwicklung des Antisemitismus herangezogen wird.“