Schaffung vollendeter Tatsachen wird historischer Verantwortung nicht gerecht
Zur heutigen Zurückweisung des Antrags der Nama Traditional Leaders Assiciation (NTLA) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Restitution von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Wissenschaft der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Das Gericht hat den Antrag aus formalen Gründen zurückgewiesen, weil er den `gestellten Begründungsanforderungen´ nicht entspräche. Es wird argumentiert, dass weder dargelegt noch ersichtlich sei, in welchen sich aus der Landesverfassung ergebenden Rechten die Antragstellerin durch die bevorstehende Rückgabe von Bibel und Peitsche des Hendrik Witbooi an die namibische Regierung verletzt sei oder auf welche einfachrechtlichen Rechte das Begehren gestützt werden könnte. Hieran zeigt sich die besondere Problematik bei der Restitution von geraubten Kulturgütern aus der NS- und Kolonialzeit. Denn eine Rückgabe sollte an denjenigen geschehen, der aufgrund der Provenienz berechtigt ist. Dabei fehlen jedoch die Rechtsschutzmöglichkeiten, wenn diese wie im vorliegenden Fall im Streit steht. Das Rechtsschutzersuchen der NTLA zeigt deutlich, dass die Rückgabe der beiden Kulturgüter an den namibischen Staat vor Ort kulturelle Streitigkeiten der Vergangenheit neu entfachen wird. Es trifft deshalb nicht zu und darf vor allem von Wissenschaftsministerin Bauer nicht hingenommen werden, dass der Streit innerhalb Namibias zu klären sein dürfte. Im Umgang mit den Kulturgütern bedarf es vielmehr einer besonderen Sensibilität gegenüber den Interessengruppen, die die Ministerin vermissen lässt. Auch wenn das Gericht keine inhaltlichen Erwägungen dahingehend getroffen hat, wer der berechtigte Empfänger der Gegenstände sein könnte, ist die Aussetzung der Restitution angezeigt, bis diese Frage auch mit der NTLA geklärt ist. Wenn die Delegation um Ministerin Bauer in der kommenden Woche auf der Reise nach Namibia vollendete Tatsachen schafft, wird sie ihrer historischen Verantwortung nicht gerecht.“