Getrennte Unterbringung von Strafgefangenen und Abschiebehäftlingen ist verfassungsrechtlich geboten und aufgrund der Personalsituation in den Gefängnissen zwingend
„Der Vorschlag von Innenminister Strobl, Abschiebehäftlinge in regulären Justizvollzuganstalten unterzubringen zeigt, dass er die verfassungsgerichtlichen Vorgaben verkennt. In Gefängnissen sind verurteilte Straftäter unterzubringen. Abschiebepflichtige Personen gehören dort nicht hin. Für sie müssen separate Unterbringungsorte geschaffen werden.
Die FDP/DVP Fraktion hat bereits in der Vergangenheit hingewiesen, dass die bestehenden Abschiebekapazitäten nicht ausreichen. Leider folgte die Landesregierung unserer Forderung, zusätzliche Abschiebehaftplätze zu schaffen, nicht. Das Ergebnis sieht man jetzt. Es ist untragbar, wenn Abschiebungen scheitern, weil Grün-Schwarz nicht die entsprechenden Mittel für eine vorhergehende Unterbringung bereitstellt.
Der Vorschlag des Innenministers ist aber auch aus Perspektive der Justizvollzugsbediensteten inakzeptabel. Baden-Württemberg ist bereits jetzt Schlusslicht in Deutschland beim Verhältnis von Mitarbeitern zu Haftinsassen. Würde man Strobl folgen, dann würde sich die Situation in den Gefängnissen noch weiter verschlimmern. Die Versäumnisse der Landesregierung dürfen aber nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter in den Haftanstalten ausgetragen werden.“