Es gibt staatliche Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft in der Coronakrise

Nico Weinmann bietet an, zu vermitteln

Der Heilbronner Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion weist die regionale Wirtschaft auf staatliche Hilfsmaßnahmen hin, die in der Coronakrise Unternehmen und Selbstständigen helfen können.

In den folgenden Bereichen gibt es laut Weinmann Sondermaßnahmen:

1. Ausnahmen von der Arbeitszeitgesetzgebung:
Für die Lebensmittelbranche gibt es nun die Möglichkeit, auch an Sonntagen tätig zu werden bzw. die tägliche Arbeitszeit zu erweitern. So sollen trotz Hamsterkäufen keine Versorgungsengpässe entstehen. Genehmigungen hierfür erteilt die Stadt Heilbronn bzw. der Landkreis.

2. Finanzierungshilfen:
Für Unternehmen, die in der aktuellen Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gelangen, gibt es Liquiditätskredite des Landes. Diese Kredite haben eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren und können auch kostenfrei vorzeitig zurückgezahlt werden. Die maximale Höhe liegt bei fünf Millionen Euro. Sie sind bei der jeweiligen Hausbank zu beantragen, die sie dann an die Landeskreditbank Baden-Württemberg weiterleitet.

3. Bürgschaften:
Ein aus der Finanzkrise 2008/2009 bewährtes Instrument sind Bürgschaften für Unternehmen. Bis zu 2,5 Millionen Euro sind bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg möglich, zwischen 2,5 und 5 Millionen Euro bei der L-Bank, oberhalb von fünf Millionen direkt beim Land Baden-Württemberg.
In der Finanzkrise hatte das Land in einem Einzelfall bis zu 250 Millionen Euro verbürgt. Aktuell werden 50 Prozent eines Kredits verbürgt; Weinmann rechnet aber kurzfristig mit einer Aufstockung auf 75 bis 80 Prozent.

4. Steuerstundungen:
Unternehmen können sich beim zuständigen Finanzamt ihre Steuerzahlungen stunden lassen. Auf Säumniszuschläge und Stundungszinsen wird verzichtet. Auch wird ein vereinfachtes Verfahren zur Absenkung der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer kommen.

5. Kurzarbeitergeld:
Ab sofort können Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten (bisher: 30 Prozent) von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Sozialversicherungsbeiträge werden voll erstattet und es entfällt die Regelung, wonach die betrieblichen Arbeitszeitkonten zuvor ins Minus gefahren werden müssen. Anträge können direkt an die Agentur für Arbeit gerichtet werden.

6. Vergütung bei Quarantäne:
Wenn eine häusliche Quarantäne behördlich angeordnet wird, so haben Mitarbeiter Anspruch auf maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung. Beschäftigte ohne Arbeitsentgelt können Entschädigung beim Gesundheitsamt beantragen.

Der Abgeordnete Nico Weinmann bietet Unternehmen und Beschäftigten seine Unterstützung in allen Fällen an. Er ist zu erreichen unter nico.weinmann@fdp.landtag-bw.de.