Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei
Am heutigen Montag stellte die FDP/DVP Landtagsfraktion das „Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie“ vor. Der Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion, Dr. Hans-Ulrich Rülke, erklärt hierzu:
„Seit März erleben wir infolge der Covid-19-Pandemie die massivsten Einschränkungen der Grundrechte in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch wenn mittlerweile zahlreiche Einschränkungen gelockert oder gar aufgehoben wurden, macht die Landesregierung klar, dass noch viel Zeit vergehen wird, bis wir zur alten Normalität zurückkehren. Wir wollen nicht, dass auch noch über Monate hinweg an dieser Stelle die Regierung im Alleingang über Rechtsverordnungen agiert. Die ‚Zeit der Exekutive‘ ist lange vorbei. Wir brauchen jetzt keine allmächtige Regierung, sondern ein Parlament, das die Regierung kontrolliert, auf die Wahrung der Freiheitsrechte drängt und den Fokus auf den Erhalt von Arbeitsplätzen richtet. Das Risiko einer Überlastung des Gesundheitssystems besteht angesichts seit Wochen sinkender Zahl der Infizierten nicht mehr. Gab es in Baden-Württemberg in Höchstphasen noch eine deutlich fünfstellige Zahl an Infizierten, so waren es zuletzt 1.942 (Stand: 22.05.2020). Im Moment haben wir also doppelt so viele Intensiv-Betten im Land als Infizierte an Covid-19.
Die Landesregierung agiert dabei zunehmend plan- und orientierungslos. Dies führt zur zunehmenden Verunsicherung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen und befördert auch Verschwörungstheorien. Weitere Einschränkungen der Bürger- und Freiheitsrechte darf die Regierung nicht im Alleingang vornehmen, sondern nur noch mit Zustimmung des Parlaments. Gerichtliche Entscheidungen der letzten Wochen zeigen, dass viele Einschränkungen unverhältnismäßig sind oder waren. Daher muss auch der Landtag das Recht bekommen, einzelne Verordnungen oder Maßnahmen außer Kraft zu setzen.“
Zu den Details des Gesetzentwurfs führt der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und rechtspolitische Sprecher Nico Weinmann:
„Kernforderung unseres Gesetzentwurfs ist, dass alle noch bestehenden sowie künftigen Freiheitsbeschränkungen nur noch mit Zustimmung des Parlaments möglich sein werden. Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes den Landtagen anstelle von Rechtsverordnungen der Regierung eigene Regeln zu erlassen. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen beispielsweise aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. In Abweichung zur Geschäftsordnung soll der Sonderausschuss bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden können und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. So kann wirksam Verschwörungstheorien vorgebeugt und die Akzeptanz erhöht werden. In dringlichen Fällen kann die Regierung auch zunächst ohne Zustimmung des Landtags eine Maßnahme anordnen. Sie muss dann aber innerhalb von sieben Tagen die Zustimmung nachholen.
Will die Landesregierung bestehende Beschränkungen lockern oder aufheben, braucht sie dafür nicht die Zustimmung des Landtags. Denn nicht die Lockerungen, sondern die Fortdauer der Beschränkungen müssen begründet werden. Der Landtag bzw. der Sonderausschuss können aber proaktiv weitergehende Erleichterungen beschließen. Ein Beispiel wäre etwa die 800 Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel. Die Öffnung in diesem Rahmen war zunächst besser als gar keine Öffnung. Sie war aber rechtlich wie tatsächlich völlig unzureichend, wie auch Gerichte festgestellt haben.
Es ist unser Bestreben, gerade durch die parlamentarische Mitwirkung bei künftigen Entscheidungen noch stärker darauf zu achten, dass mit Augenmaß agiert wird und unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte nicht weiter stattfinden. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Rolle des Landtags als dem höchsten Verfassungsorgan des Landes. Eine stärkere Mitsprache des Parlaments ist überfällig.“