Die Landesregierung braucht die Zustimmung des Landtags für Corona-Verordnungen
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP Fraktion und deren rechtspolitischer Sprecher Nico Weinmann erklärt anlässlich der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der FDP/DVP:
„Während die Regierungsfraktionen vollmundig von einem Pandemiegesetz und einer stärkeren Beteiligung des Landtags reden, hat die FDP/DVP geliefert. Zentraler Punkt unseres Gesetzes ist, dass alle noch bestehenden und künftigen Rechtsverordnungen nur mit Zustimmung des Landtags gültig sind. Der Landtag kann hierüber in seiner Gesamtheit entscheiden oder diese Entscheidungen aus prozessökonomischen Erwägungen an einen Sonderausschuss übertragen. Dieser kann bei Bedarf mit einer Frist von gerade einmal 12 Stunden einberufen werden und auch digital tagen. Alle Sitzungen sollen öffentlich stattfinden und online übertragen werden. In besonders dringlichen Fällen kann die Genehmigung des Landtags auch nachgeholt werden.
Unser Gesetzentwurf stellt damit sicher, dass keine Corona-Verordnungen mehr am Parlament vorbei erlassen werden können. Die Regierung muss dem Landtag – aber auch der Öffentlichkeit – Sinn und Zweck der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen erklären und akzeptieren, wenn der Landtag Regelungen im Einzelfall aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ablehnt oder aufhebt. Die positiven Stellungnahmen der Verbände bestätigen, dass unser Gesetz nicht nur sinnvoll und notwendig, sondern auch verfassungskonform ist.
Zugleich erleben wir, dass die Regierungsfraktionen ihren vollmundigen Worten von ‚Pandemiegesetzen‘ des Landtags keine Taten folgen lassen. Das überrascht nicht, weil Grüne und CDU erklärten, den Gesetzentwurf mit der Landesregierung abzustimmen. Und diese hat es offenbar nicht eilig, dem Parlament eine größere Mitsprache einzuräumen. Wenn die Regierungsfraktionen in diesem Tempo weitermachen, dann wird deren Gesetzentwurf just dann in Kraft treten, wenn wir gar keine Corona-Verordnungen mehr haben. Wenn Grüne und CDU eine echte Beteiligung des Parlaments wollen, sollten sie unserem Gesetzentwurf zustimmen. Dabei sind wir für konstruktive Änderungsvorschläge offen.“