Geplante Regelungen tragen nicht zur Handlungsfähigkeit der Hochschulen bei, geschweige denn zum Bürokratieabbau
In der heutigen zweiten Beratung des vierten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (4. HRÄG) sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion, Nico Weinmann:
„Der Vorschlag der Landesregierung zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts ist eine nicht zustimmungsfähige Gesetz-Chimäre! Bereits die schriftliche Anhörung der betroffenen Verbände im Sommer hat gezeigt, dass die geplanten Regelungen keineswegs zur besseren Handlungsfähigkeit der Hochschulen beitragen, geschweige denn zum Bürokratieabbau. Zur Behandlung des Gesetzes im Wissenschaftsausschuss im November haben die Regierungsfraktionen bereits nachbessern müssen, sind allerdings beispielsweise mit der geplanten Einführung der Regelungen für Online-Prüfungen an den Hochschulen vollkommen über das Ziel hinausgeschossen. Anstatt, wie von uns beantragt, in einer geordneten Sitzung des Ausschusses mit geladenen Experten diese Neuregelungen zu erörtern, stümpern die Grünen und die CDU ohne roten Faden im Hochschulrecht herum und richten dabei beträchtlichen Schaden an den Hochschulen an.
Dieses untaugliche Gesetz der grün-schwarzen Landesregierung schreibt den Hochschulen kostenintensive Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich zu, es macht Online-Prüfungen praktisch unmöglich und beeinträchtigt schließlich sogar die Freiheit von Forschung und Lehre, wenn es um die Festlegungen bei der Reduktion von Tierversuchen geht. Das neue Promotionsrecht ignoriert die Weiterentwicklungsklausel in §76 LHG für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die Statusgruppe der Lehrbeauftragten bleibt weiterhin ein frommer Wunsch. Der Datenschutz wird einerseits mit Füßen getreten, wenn Verlaufsdaten der Studierenden oder Bewerber gesammelt werden sollen, andererseits aber überbetont, wie bei der irrealen Ausgestaltung des Online-Prüfungen. Die versammelte Hochschul-Community hat der Landesregierung in den letzten Wochen und Monaten deutlich gemacht, dass nahezu alle Aspekte der geplanten Novelle für die Hochschulen untauglich oder gar schädlich sind. Ministerin Bauer täte gut daran, diesen Gesetzesentwurf im Ganzen zurückzuziehen.“