Gesetzliche Regelungen zu Online-Prüfungen an den Hochschulen müssen dringend aufgehoben und eine Experimentierklausel geschaffen werden
Zu Problemen bei der Durchführung von Online-Prüfungen durch die Hochschulen (aktuelle Berichterstattung) und der häufigen Prüfungsabsage sagte der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Nico Weinmann:
„Ministerin Bauer hat sich bei der Ausgestaltung von Online-Prüfungen vollkommen verrannt und sollte dringend die misslungenen gesetzlichen Regelungen aufheben. Anstelle von Rechtssicherheit schaffen die erst jüngst eingeführten Paragraphen im Hochschulgesetz schädliche Verunsicherung. Denn der neue § 32 a des Landeshochschulgesetzes stellt für die Durchführung von Online-Prüfungen unüberwindbare Hürden auf. Aufgrund der kurzfristigen Einbringung durch die regierungstragenden Fraktionen der Grünen und der CDU wurde diese gesetzliche Regelung vorsätzlich der schriftlichen Verbändeanhörung entzogen, obwohl die Rückmeldung aus der Praxis gerade hinsichtlich der Praktikabilität vonnöten gewesen wäre. Nun zeigt sich bereits, dass vermehrt Prüfungen abgesagt werden, wie etwa in meiner Heimatstadt Heilbronn. Der Handlungsspielraum der Hochschulen wurde derart eingeschränkt, dass Online-Prüfungen faktisch nicht stattfinden können. Schon im Gesetzgebungsverfahren hatten wir deshalb einen Antrag eingebracht, der die Streichung der entsprechenden Passagen des Gesetzesentwurfs der Landesregierung gefordert hatte.
Es ist doch Heuchelei, wenn sich die Ministerin in der Presse zitieren lässt, dass sie keine ‚verlorene Kohorte an hochqualifizierten Fachkräften‘ verantworten will, indes aber die verheerenden Rückmeldungen aus der Hochschulpraxis ignoriert, was die Online-Prüfung anlangt. Man kann den Studierenden doch nicht das zweite digitale Semester in Folge verordnen, aber die Ableistung von Prüfungen faktisch unmöglich machen. Die Landesregierung legt den Jungen Menschen hier sehenden Auges Steine in den Weg und sorgt für Verzögerungen in den Studienverläufen der zukünftigen Fachkräfte für das Land. Man kann doch aber Studierende nicht als Versuchskaninchen für die Weiterentwicklung der Prüfungspraxis missbrauchen. Ich fordere Ministerin Bauer auf, sofort das Hochschulrecht zu ändern und eine offizielle Experimentierklausel zu schaffen, mit welcher bestehende Prüfungsformate an den Hochschulen rechtskonform weiterentwickelt und innovative Formate digitaler Prüfungen entworfen werden können.“