Landesregierung muss Verfassungsschutzgesetz umgehend auf den Prüfstand stellen
Heute urteilte das Bundesverfassungsgericht und erklärte damit die Regelungen des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes teilweise für verfassungswidrig. Zu Auswirkungen auf die rechtlichen Grundlagen in Baden-Württemberg sagt der rechtspolitische Sprecher und Obmann des parlamentarischen Kontrollgremiums der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann:
„Der zuständige Minister Strobl hat bereits bei der Reform des Verfassungsschutzgesetzes in Baden-Württemberg 2017 die verfassungsrechtlichen Bedenken beiseitegeschoben. Dabei haben wir schon damals deutlich gemacht, dass man bei diesen Regelungen mehr Sorgfalt hätte walten lassen müssen. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt nun schlussendlich auch einige Regelungen des baden-württembergischen Verfassungsschutzgesetzes in Frage. Die Landesregierung muss diese nun auf den Prüfstand stellen und potenziell verfassungswidrige Regelungen schnellstmöglich korrigieren. Insbesondere in den Bereichen der Datenübermittlung oder dem Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern sind die baden-württembergischen Regelungen ähnlich ausgestaltet wie in Bayern. Deren Unbestimmtheit hatten wir bereits in der Vergangenheit kritisiert. In einem derart sensiblen Bereich wie der Überwachung und Abhörung von Bürgerinnen und Bürger darf der Staat nicht sehenden Auges verfassungswidrige Regelungen dulden.“