Heute im Plenum eingebrachter Änderungsantrag ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Zum Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes und des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes äußert sich der stv. Fraktionsvorsitzende und rechtspolitische Sprecher der FDP/DVP-Fraktion, Nico Weinmann wie folgt:
„Die ursprünglich geplanten Änderungen wurden vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig, sie sind inhaltlich konsequent und zu begrüßen.
Heute haben die demokratischen Fraktionen zudem einen weiteren Änderungsantrag eingebracht, wonach das Parlamentarische Kontrollgremium mindestens einmal jährlich öffentlich tagen soll. Auf diese Weise kann die Öffentlichkeit einen jährlichen Lagebericht im Zusammenhang mit der Vorstellung des Landesverfassungsschutzberichts erhalten und wichtige Einblicke gewinnen.
Diese Regelung ist einer solchen des Bundes nachempfunden und führt aus unserer Sicht zu mehr Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen.“